Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Vertama GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Nutzung der von der Vertama GmbH (nachfolgend VERTAMA) angebotenen Dienste abschließend. Entgegenstehende oder von diesen abweichende andere Nutzungsbedingungen erkennt VERTAMA nicht an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich.

1.2. Die von der VERTAMA angebotenen Dienste richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden.

2. Vertragsschluss

2.1. Um die von VERTAMA angebotenen Dienste nutzen zu können, ist ein JayMob-Account erforderlich. Hierfür wird Ihnen VERTAMA Zugangsdaten erteilen. Sie sind dabei für die Vertraulichkeit Ihrer Zugangsdaten verantwortlich und verpflichtet, einen Missbrauch oder (drohenden) Datenverlust sofort an VERTAMA zu melden.

2.2. Für die Buchung des JayMob-Accounts ist eine Registrierung unter Anerkennung dieser Bedingungen erforderlich. Der Vertrag kommt erst durch Übersendung der entsprechenden Annahme durch VERTAMA zustande. Es besteht kein Anspruch darauf, dass VERTAMA Ihr Vertragsangebot annimmt.

3. Pflichten VERTAMA (Dienste)

3.1. VERTAMA gewährt dem Kunden die nachfolgenden Dienste gegen ein Entgelt. Insbesondere ermöglicht VERTAMA den Versand einer vom Kunden erstellten Mobile-Kampagne an Adressaten, die vom Kunden auszuwählen sind. Mit Hilfe der Distributionskanäle von JayMob kann der Versand als personalisierte SMS, Voice-to-Digital Rufnummer, über Shortlinks oder per QR-Code erfolgen. Der Adressat erhält im Zuge dessen einen Link, der ihm den Zugriff auf eine Mobile First Page mit der Mobile-Kampagne ermöglicht. VERTAMA organisiert im Übrigen die Schnittstelle zur Adress-Datenbank des Kunden.

3.2. Zur Gestaltung ermöglicht VERTAMA dem Kunden die Gestaltung der Mobile First Pages durch eine Template-Bibliothek. Die Bausteine des Templates, die Widgets, können als Textblock, Foto, Video oder verschiedene Links definiert werden. Innerhalb der Widgets kann der Kunde die Inhalte frei gestalten. Text kann als Überschrift, Unterüberschrift oder Textblock editiert werden, zu Fotos können Überschriften und Bildunterschriften gestellt werden und Links können als Weblinks, Rufnummern oder Mailadressen angelegt werden.

3.3. VERTAMA bietet dem Kunden verschiedene Möglichkeiten des Trackings und der Auswertung für das Marketing des Kunden.

3.4. Die VERTAMA ist befugt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter und Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

4. Pflichten Kunde

4.1. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Inhalte in einer mit Hilfe der Dienste der VERTAMA übermittelten Nachricht nicht gegen geltende Gesetze verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen. Insbesondere dürfen die Nachrichten keine diskriminierenden, beleidigenden, rassistischen, verleumderischen oder sonstig rechtswidrigen Inhalte oder Darstellungen beinhalten. Ebenso ist untersagt, Nachrichten zu versenden, in denen ohne Berechtigung ausschließlich oder nur unter anderem Firmen-, Marken- oder sonstige Geschäftszeichen bzw. andere geschützte Zeichen dargestellt werden.

4.2. Ferner verpflichtet sich der Kunde, bei der Versendung von Nachrichten mittels der Dienste der VERTAMA sämtliche gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Es sind insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie die Voraussetzungen des UWG zu beachten und der Kunde muss sicherstellen, dass bei der Versendung von Werbung die Adressaten entsprechend eingewilligt und diese Einwilligung nicht wirksam widerrufen haben.

4.3. Nutzt der Kunde die Tracking-Optionen der Dienste von VERTAMA, verpflichtet er sich, sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten.

4.4. Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziff. 4, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des VERTAMA entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche Dritter, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen, einschließlich angemessener Verteidigungskosten, verpflichtet. VERTAMA wird den Kunden unverzüglich über Ansprüche benachrichtigt, die dieser Schadloshaltung unterliegen. Der Kunde ist auf Anfrage und auf eigene Kosten berechtigt, die ausschließliche Betreibung des Anspruchs zu übernehmen.

5. Nutzungsrechte

5.1. Der Kunde erhält das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht auf die Software zuzugreifen und diese im Rahmen des Vertragszweckes zu nutzen, die bei der Erbringung der Dienste durch VERTAMA verwendet werden. Der Kunde hat nicht das Recht, Dritten Nutzungsrechte an dieser einzuräumen.

5.2. Bei einem Verstoß des Kunden gegen die vorherige Bestimmung ist VERTAMA berechtigt, diesen Vertrag durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Kunden mit sofortiger Wirkung zu beenden.

6. Erreichbarkeit

6.1. VERTAMA garantiert eine Erreichbarkeit seiner Dienste von 98 % im Jahresmittel. Hiervon sind nicht Zeiten erfasst, in denen die Nicht-Erreichbarkeit nicht auf einem Verschulden von VERTAMA beruht.

6.2. VERTAMA ist berechtigt, notwendige Wartungsarbeiten zur Gewährleistung ihrer Dienste durchzuführen. VERTAMA wird dem Kunden die Wartungsarbeiten mit einer angemessenen Frist vorab ankündigen. Werden durch Wartungsarbeiten Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit erzeugt, so sind diese nicht als Ausfallzeiten zu werten und gelten als erbrachte Servicezeit.

7. Zahlung

7.1. Der Kunde zahlt der VERTAMA die Beträge, die im Rahmen der Leistungserbringung fällig werden.

7.2. Die Preisgestaltung richtet sich nach den jeweils im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistungen vereinbarten Preisangaben. Preisänderungen sind von VERTAMA gegenüber dem Kunden mindestens 10 Tage vor Inkrafttreten der Preisänderung anzukündigen.

7.3. Sämtliche Preise sind als  Nettopreise angegeben und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, sofern diese nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet sind.

8. Haftung

8.1. VERTAMA haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

8.2. VERTAMA haftet nicht für lediglich leicht fahrlässige Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Verletzung einer Kardinalpflicht liegt vor, wenn eine Vertragspflicht nicht erbracht wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

8.3. VERTAMA haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die durch für höhere Gewalt oder technische Störungen verursacht werden, die in den Zuständigkeitsbereich anderer Unternehmen fallen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die aufgrund mangelnder oder verzögerter Verfügbarkeit eines TK-Netzes Dritter oder fehlerhafter Konfiguration eines Endgerätes eintreten. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden, wie zum Beispiel Verlust von Umsatz oder Gewinn, ist insoweit ausgeschlossen.

8.4. Die Haftung von VERTAMA für Datenverlust wird auf den gewöhnlichen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Risiken angemessener Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.

8.5. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der VERTAMA.

9. Datenschutz / Vertraulichkeit

9.1. Die Parteien verpflichten sich, die jeweils gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz vollumfänglich einzuhalten. Die Parteien werden die im Rahmen des Vertrags eingesetzten Mitarbeiter und sonstigen Beauftragte gemäß § 5 BDSG verpflichten und stellen sicher, dass diese die Bestimmungen einhalten. VERTAMA ist an die Weisungen des Kunden hinsichtlich dessen eingegebener Daten im Zuge der Nutzung der Dienste von VERTAMA gebunden.

9.2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch VERTAMA personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen, berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes VERTAMA von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

9.3. Die Parteien verpflichten sich, über alle Informationen, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhalten, gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren.

9.4. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf Informationen, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe allgemein zugänglich und bekannt sind oder die ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der anderen Partei eigenständig erarbeitet wurden sowie nicht auf solche Informationen, deren Veröffentlichung die andere Partei zuvor schriftlich zugestimmt hat.

9.5. Eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht liegt ferner nicht vor, wenn eine Partei aus gesetzlichen Gründen oder auf Grund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung zur Bekanntgabe der Informationen verpflichtet ist. Vor der Bekanntgabe wird die Partei die jeweils andere schriftlich informieren und alle möglichen Schritte unternehmen, um die Veröffentlichung der Information zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten.

10. Auftragsdatenverarbeitung

10.1. Diese Vereinbarung bezieht sich nur auf die Durchführung der technischen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nach einem von dem Kunden vorgegebenen Algorithmus (Auftragsdatenverarbeitung). Eine inhaltliche Aufgabenübertragung an VERTAMA wird mit dieser Vereinbarung nicht getroffen.

10.2 Der Kunde ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an VERTAMA sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich (§ 3 Abs. 7 BDSG). Er kann jederzeit die Herausgabe, Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten verlangen (§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 und 10 BDSG). Soweit ein Betroffener sich zwecks Löschung oder Berichtigung seiner Daten unmittelbar an VERTAMA wendet, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Kunden weiterleiten.

10.3 Falls erforderlich, führt der Kunde das Verfahrensverzeichnis gem. § 4g Abs. 2 Satz 2 BDSG. VERTAMA stellt dem Auftraggeber auf dessen Wunsch Informationen zur Aufnahme in das Verfahrensverzeichnis zur Verfügung.

11. Laufzeit / Kündigung

11.1. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

11.2. Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden.

11.3. Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund, der VERTAMA zur Kündigung berechtigt liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Bedingungen verstößt, und (falls der Verstoß beseitigt bzw. beendet werden kann) den Verstoß nicht unverzüglich nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung beseitigt bzw. beendet. VERTAMA ist zudem berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn der Kunde trotz Mahnung seiner Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung gemäß Ziff. 6 nicht nachkommt. Ein wichtiger Grund liegt darüber hinaus vor, soweit die jeweils andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt, zahlungsunfähig wird, über ihr Vermögen ein lnsolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung über ihr Vermögen gestellt wird.

11.4. Am Tag der Kündigung werden alle Zahlungen des Kunden, zu denen er sich vertraglich verpflichtet hat, unverzüglich fällig und zahlbar.

11.5. Die Kündigung des Vertrags berührt weder die entstandenen Rechte oder Verpflichtungen, die die Parteien ggf. zum Zeitpunkt der Wirksamkeit bzw. des Inkraft-tretens der Kündigung haben, noch die Weiterführung der Vertragsbestimmungen, die ausdrücklich oder stillschweigend bei oder nach der Kündigung in Kraft treten oder weitergeführt werden sollen. Dies betrifft insbesondere die Ziff. 4.4., 8 und 9.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Eine Aufrechnung gegen die laut dieser Bedingungen durch den Kunden geschuldete Vergütung kann der Kunde nur mit anerkannten oder rechtskräftigen Forderungen erklären.

12.2. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von VERTAMA abtreten, wobei diese Zustimmung nicht unbillig verweigert werden darf. Unbeschadet des Vorstehenden kann der Kunde den Vertrag an eine durch Fusion, Verschmelzung oder Erwerb entstandene Nachfolgeorganisation abtreten. Im Fall einer zulässigen Abtretung bleibt der Kunde für seine Vertragspflichten verantwortlich.

12.3. VERTAMA ist zu Änderungen dieser Bedingungen grundsätzlich berechtigt. Eine solche Änderung ist jedoch nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Droht durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien, unterbleibt die Änderung. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen werden durch Benachrichtigung an den Kunden in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde weiterhin die Dienste von VERTAMA in Anspruch nimmt oder wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegt. Erfolgt ein solcher Widerspruch, ist VERTAMA berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden durch ordentliche Kündigung zu beenden.

12.4. VERTAMA ist berechtigt auf ihrer Website und in sonstigen Publikationen den jeweiligen Namen und das Firmenlogo des Kunden als Referenz zu präsentieren.

12.5. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle mit dieser Vereinbarung im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist Berlin.

12.6. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen und/oder den sonstigen Inhalten des Vertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen gelten einvernehmlich als durch solche ersetzt, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen am besten geeignet sind. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich bei der Anwendung des Vertrages ergeben.

Stand: November 2022